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Notarkostenrechner
Immobilienkäufe und Immobilienverkäufe sind per Gesetz über Notare zu tätigen. Die Gebühren, die der Notar erhebt, gehören zu den Kaufnebenkosten. Die Notargebühren richten sich nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars, sondern nach einem staatlich festgelegten Geschäftswert, der in einem Gesetz, der Kostenordnung für Notare und Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, festgelegt wird. Bei einem Kaufvertrag ist der Kaufpreis nebst etwaiger Zusatzleistungen, die der Käufer vertraglich zur Entlastung des Verkäufers übernimmt (Vermessungskosten, Erschließungskosten etc. ) der Geschäftswert. Hier entsteht zunächst einmal aus § 36 II KostO die Beurkundungsgebühr für den Kaufvertrag, Auflassung & Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen des Kaufpreises. Daneben entstehen weitere Gebühren für die Abwicklung des Vertrages, die der Notar treuhänderisch übernimmt.
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Veränderungen (Eintragungen, Löschungen, Abtretungen) im Grundbuch verursachen Kosten in unterschiedlicher Höhe. Diese Gebühren werden durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.
zum RechnerGrunderwerbssteuerRechner
Die Grunderwerbssteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstücksanteils anfällt. Sie ist eine Rechtsverkehrsteuer, da sie an einen Vorgang des Rechtsverkehrs (in der Regel ein Kaufvertrag über ein Grundstück im Sinne §433 und § 311b BGB) anknüpft. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 % der Bemessungsgrundlage und wird durch die zuständigen Finanzämter der Bundesländer erhoben.
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